Beschlussfassung

Erleichterte Beschlussfassungen im Gesellschaftsrecht

Im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht sind zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen für die Beschlussfassungen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrechts vorgesehen. Wie lassen sich „virtuelle“ Versammlungen und Beschlussfassungen auf elektronischem Weg durchführen, wenn Satzung oder Gesellschaftsvertrag dazu keine Regelungen enthalten? Ausgangslage Grundsätzlich geht das gesetzliche Leitbild bei der mehr

verfasst am 7. April 2020

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