Arbeit auf Abruf | geringfügige Beschäftigung | Mindestlohn | Mindestlohnkommission
Erhöhung des Mindestlohns zum 01.01.2021 auf EUR 9,50
Die Mindestlohnkommission hatte bereits am 30.06.2020 ihren Beschluss über die Anpassung der Höhe des Mindestlohn für die Zeit ab dem 01.01.2021 gefasst. Zum 01.01.2021 ist die Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung–MiLoV3) vom 9. November 2020 in Kraft getreten. Danach beträgt der Mindestlohn – ab 1. Januar 2021 EUR 9,50 brutto mehr