Kleinbetrieb | Kündigungsschutzgesetz | Leiharbeit
Leiharbeitnehmer zum Zweiten – Berücksichtigung bei der für das Kündigungsschutzgesetz relevanten Betriebsgröße
Mit Urteil vom 24.01.2013 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Leiharbeitnehmer bei der Berechnung der Betriebsgröße im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG zu berücksichtigen sind, wenn ihr Einsatz auf einem „in der Regel“ vorhandenen Personalbedarf beruht. Nach § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz für nach dem 31.12.2003 mehr